Der Hölderlinturm – Kulturdenkmal und Erinnerungsort
Schon 1922 wurde der Hölderlinturm als Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung in das Landesverzeichnis der württembergischen Baudenkmale aufgenommen. Dr. Thomas Schmidt, Leiter der Arbeitsstelle für literarische Museen, Archive und Gedenkstätten in Baden-Württemberg und Kurator der Dauerausstellung im Hölderlinturm, spricht mit Dr. Edmund Ortwein von der Obersten Denkmalschutzbehörde des Landes über den Denkmalcharakter des Hölderlinturms und die Authentizität des Erinnerungsortes.